DIE ORGANE UNSERER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT
Die Arbeit der Organe der Genossenschaft dient dem alleinigen Zweck der Förderung der Mitglieder – vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Struktur und Funktionen der einzelnen Organe sind in der SATZUNG der Genossenschaft festgelegt.
DER VORSTAND
Der Vorstand führt die Geschäfte und leitet unter eigener Verantwortung die Genossenschaft auf der Grundlage der Satzung, genossenschaftlicher Zielstellungen und einer langfristigen Planung. Er vertritt die Genossenschaft nach innen und außen. Der Vorstand hat einen ordnungsgemäßen Geschäfts- betrieb einschließlich Rechnungswesen sicherzustellen. Er entscheidet auch über die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und über die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. Der Vorstand ist gegenüber dem Aufsichtsrat rechenschaftspflichtig und wird von diesem für jeweils 5 Jahre bestellt.


Vertretungsberechtigt sind:
Ines Reinhardt, Kaufmännischer Vorstand
Dirk Clemens, Technischer Vorstand
DER AUFSICHTSRAT
Der Aufsichtsrat fördert, berät und kontrolliert die Geschäftstätigkeit des Vorstandes. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstands- mitgliedern und berichtet der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit. Er nimmt den unabhängigen Prüfungsbericht zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Vorschläge zum Jahresergebnis zu prüfen und der Vertreterversammlung vor Feststellung des Jahresab- schlusses darüber Bericht zu erstatten. Zudem beschließen Aufsichtsrat und Vorstand nach gemeinsamen Beratungen über Neubau und Modernisierung, die Erteilung einer Prokura, Grundsätze der Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen, das Eintrittsgeld sowie weitere Grundsätze rund um das genossenschaftliche Wohnen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für jeweils 3 Jahre gewählt.


Unsere Aufsichtsratsmitglieder sind:
Rainer Nowak, Vorsitzender des Aufsichtsrates
Jens Weikert, Stellvertreter des Vorsitzenden
Ulla Schmidt, Schriftführerin
Matthias Selig, Stellvertreter der Schriftführerin
Dr. Martin Thies
DIE VERTRETERVERSAMMLUNG
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Vertreter nehmen aktiv Einfluss auf die Entwicklung der Genossenschaft und sind die Interessenvertretung aller Mitglieder. Die Vertreterversammlung berät die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat zum Geschäftsjahr und den Bericht über die gesetzliche Prüfung. Ihr unterliegt u. a. die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, zur Verwendung bzw. Deckung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, über Satzungsänderungen und die Wahlordnung. Unsere Vertreterversammlung wird alle 4 Jahre von den Mitgliedern gewählt und besteht gegenwärtig aus 81 Vertretern.