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Mitgliedschaft

der Erfurter Wohnungsbaugenossenschaft „BORNTAL“ eG

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Alles zu Ihrer Mitgliedschaft

Die Mitglieder sind durch ihre Geschäftsanteile Miteigentümer und Träger der Genossenschaft. Unsere Genossenschaft hat gegenwärtig über 1.640 Mitglieder. Jedes Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 Euro.
Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft und die Übernahme weiterer Geschäftsanteile. Die Anzahl richtet sich nach der Wohnfläche der bereitgestellten Wohnung.

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Lebenslanges Nutzungsrecht

Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung sichert grundsätzlich ein lebenslanges Nutzungsrecht für das Mitglied. Mitglied werden kann jede natürliche Person bzw. Personengesellschaften und juristische Personen. Hierzu bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld zu zahlen.

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Verbindliches Regelwerk

Über die Höhe des Eintrittsgeldes beschließen Vorstand und Aufsichtsrat. Dies beträgt gegenwärtig 25,00 Euro. Der Beitritt zur Genossenschaft, die Geschäftsanteile sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in einem verbindlichen Regelwerk – unserer SATZUNG – festgelegt. Die Satzung regelt auch die Beendigung der Mitgliedschaft u. a. durch Kündigung des Mitgliedes, Tod oder Übertragung des Geschäftsguthabens.

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Erfurter Wohnungsbaugenossenschaft Borntal eG

Geschäftsstelle: Adolf-Diesterweg-Straße 7a
, 99092 Erfurt

Unsere Sprechzeiten
Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon 0361 21019-0 | Fax: 0361 21019-16
info@wbg-borntal.de | www.wbg-borntal.de

HAVARIEDIENST Havariemeldungen während unserer Geschäftszeiten: Telefon: 0361 21019-0 oder 0361 21019-11 Außerhalb unserer Geschäftszeiten: Im Not- und Havariefall entnehmen Sie bitte die Telefonnummer der zuständigen Firma den Aushängen in Ihrem Hauseingangsbereich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir die Zusatzkosten für die unbegründete Inanspruchnahme des Not- und Havariedienstes an Sie weiterberechnen müssen.
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