
Mitgliedschaft
der Erfurter Wohnungsbaugenossenschaft „BORNTAL“ eG

Alles zu Ihrer Mitgliedschaft
Die Mitglieder sind durch ihre Geschäftsanteile Miteigentümer und Träger der Genossenschaft. Unsere Genossenschaft hat gegenwärtig über 1.640 Mitglieder. Jedes Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 Euro.
Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft und die Übernahme weiterer Geschäftsanteile. Die Anzahl richtet sich nach der Wohnfläche der bereitgestellten Wohnung.

Lebenslanges Nutzungsrecht
Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung sichert grundsätzlich ein lebenslanges Nutzungsrecht für das Mitglied. Mitglied werden kann jede natürliche Person bzw. Personengesellschaften und juristische Personen. Hierzu bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld zu zahlen.
Verbindliches Regelwerk
Über die Höhe des Eintrittsgeldes beschließen Vorstand und Aufsichtsrat. Dies beträgt gegenwärtig 25,00 Euro. Der Beitritt zur Genossenschaft, die Geschäftsanteile sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in einem verbindlichen Regelwerk – unserer SATZUNG – festgelegt. Die Satzung regelt auch die Beendigung der Mitgliedschaft u. a. durch Kündigung des Mitgliedes, Tod oder Übertragung des Geschäftsguthabens.

Erfurter Wohnungsbaugenossenschaft Borntal eG
Geschäftsstelle: Adolf-Diesterweg-Straße 7a , 99092 Erfurt
Unsere Sprechzeiten
Dienstag von 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon 0361 21019-0 | Fax: 0361 21019-16
info@wbg-borntal.de | www.wbg-borntal.de

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